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Heilmittelverordnung für Logopädie
Sie benötigen eine Heilmittelverordnung für Logopädie.
Die Heilmittelverordnung stellt Ihnen die Ärztin /der Arzt Ihres Vertrauens aus.
Jede Ärztin / jeder Arzt mit einer Kassenzulassung darf eine solche Verordnung ausstellen.
Die Verordnung ist nach Ausstellung 28 Tage gültig. In diesem Zeitfenster muss die Therapie begonnen werden.
Eventuell muss die Verordnung vor Therapiestart vom Arzt / von der Ärztin aktualisiert werden. Dann muss das Datum geändert werden mit Stempel, Datum und Unterschrift der Ärztin / des Arztes auf der Verordnung.
Nur mit aktueller und gültiger Verordnung findet eine Therapie statt.
Zuzahlung
Erwachsenen ab 18 Jahren müssen, wenn Sie keine Befreiung von der Zuzahlung haben 10 % pro Therapie selbst bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Therapiestart bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Befreiung erhalten.
Den Befreiungsausweis bringen Sie zur 1. Therapie mit.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise
Bevor Sie mit der Praxis Kontakt aufnehmen stellen Sie sicher, dass Sie ein ärztlich Heilmittelverordnung zeitnah erhalten.
Überlegen Sie vorab in Ruhe, welche Therapiezeiten für Sie gut möglich sind.
In der Regel findet ein Mal pro Woche ein Therapie statt.
Bedenken Sie bitte auch, dass die Therapie mehrere Wochen dauern kann.
Eine regelmäßige Teilnahme ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Therapie.
Hat die Kontaktaufnahme stattgefunden und wir einen 1. Termin vereinbart, senden Sie bitte zeitnah die 1. Seite der Heilmittelverordnung als E-Mailanhang an die Praxis.
Es wird vorab geprüft ob die Verordnung korrekt ausgefüllt ist.
Dann bestätige ich nochmal den 1. Termin.
Zur 1.Therapie bringen Sie diese Verordnung bringen mit genauso wie Ihre Gesundheitskarte.
Der Termin ist dann verbindlich vereinbart und muss bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher per Mail oder telefonisch abgesagt werden.
Gegenseitiges Vertrauen mit verbindlichen Vereinbarungen und deren Einhaltung sind für ein gutes Miteinander in der Therapie wichtig.