Sie benötigen eine Heilmittelverordnung für Logopädie.

Die Heilmittelverordnung stellt Ihnen die Ärztin /der Arzt Ihres Vertrauens aus.

Jede Ärztin /jeder Arzt mit einer Kassenzulassung darf eine solcheVerordnung ausstellen.

Die Verordnung ist nach Ausstellung 28 Tage gültig. In diesem Zeitfenster muss die Therapie begonnen werden.

Eventuell muss die Verordnung vor Therapiestart vom Arzt / von der Ärztin aktualisiert werden. Das Datum muss dann geändert werden.

Nur mit aktueller und gültiger Verordnung findet die Therapie statt.

Erwachsenen ab 18 Jahren müssen, wenn Sie keine Befreiung von der Zuzahlung haben 10 % pro Therapie selbst bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Therapiestart bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Befreiung erhalten. Den Befreiungsausweis bringen Sie zur 1. Therapie mit.

Bevor Sie mit der Praxis Kontakt aufnehmen stellen Sie sicher, dass Sie ein ärztlich Heilmittelverordnung zeitnah erhalten.

Überlegen Sie vorab in Ruhe, welche Therapiezeiten für Sie  gut möglich sind.

In der Regel findet ein Mal pro Woche ein Therapie statt.

Bedenken Sie bitte auch, dass die Therapie mehrere Wochen dauern kann.

Eine regelmäßige Teilnahme ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Therapie.